HIER FINDEN SIE IMMER DIE AKTUELLEN INFORMATIONEN ZU DER GEGENWÄRTIGEN SCHULSCHLIESSUNG
13.3.2020 15:34 UHR
Ab Montag, den 16.03.2020 ist unsere Schule vorerst bis zum 18.04.2020 geschlossen. Somit findet auch der Unterricht in der Woche nach den Osterferien nicht statt. Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Lehrkräfte unserer Schule haben Ihren Kindern Arbeitsmaterialien für die unterrichtsfreie Zeit mitgegeben.
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 4 ist eine Notbetreuung
in kleinen Gruppen durch die Schule zu gewährleisten.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu,
Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
– Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa
drohende Kündigung oder erheblicher Verdienstausfall). Nur in diesen Fällen wird eine Notbetreuung gewährleistet.