Es kamen wieder neue Briefe aus dem Kultusministerium. Wir bitten Sie die neuen Regelungen zu beachten.

Wichtig ist:

  • Im Februar bleibt es bei der täglichen Testung. Es müssen sich auch geimpfte und genesene Schüler*innen jeden Tag testen. Nur „geboosterte“ Personen sind von der Testpflicht befreit., also alle, die dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft und genesen sind.
  • Die Schule meldet die infizierten Personen dem Gesundheitsamt. Dort wird entschieden, welche Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Schülerinnen und Schüler aus derselben Klasse müssen meistens nur dann in Quarantäne, wenn es privat engen Kontakt zu der infizierten Person gab. Das liegt daran, dass in der Schule Masken getragen werden und alle sich täglich testen. Die Schulleitung kann nicht über Maßnahmen zum Infektionsschutz entscheiden. Das kann nur das Gesundheitsamt. Es kann weitere Maßnahmen anordnen, z. B. wenn es sehr viele Fälle in einer Klasse oder einer Schule gibt.
  • Es ist geplant, die Test-Verordnung des Bundes zu verändern. Dann wird gelten, dass kein PCR-Test mehr notwendig ist, um einen positiven Selbst-Test zu bestätigen. Ein Test aus dem Testzentrum reicht dann aus. Um die Quarantäne zu verkürzen („Freitesten“) reicht schon jetzt ein Test aus dem Testzentrum.

Den ausführlichen Brief finden Sie hier:

2022-01-26_Brief_an_Eltern

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